Mitglied werden

So wirst Du Mitglied


Beitrittserklärung


Wir freuen uns, dass du bei uns Vereinsmitglied werden möchtest!

Das ausgefüllte Formular gibst Du bitte bei der Schatzmeisterin, Deinem Trainer oder bei einem der Vorstände ab.

Familienbeitrag:
Neugeborene werden nicht automatisch Mitglied im Verein. Für jedes Kind ist ein Aufnahmeantrag zu stellen.
Beitrittserklärung

Beitragsordnung


Gültig ab dem 24.03.2018, §5 Vereinssatzung Mitgliedsbeiträge
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
2. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
3. Die Höhe und eine eventuelle Staffelung des Mitgliedsbeitrags werden durch die Hauptversammlung festgesetzt.
4. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
5. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
6. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen:

Familie

a
80 €

Erwachsene

ab 18 Jahre
40 €

Jugendliche

13 - 17 Jahre
30 €

Kinder

bis 12 Jahre
25 €
7. Hinweise:
Familienbeitrag
jedes Familienmitglied, das Vereinsmitglied werden möchte, muss durch eine Beitrittserklärung angemeldet werden – auch
aus versicherungstechnischen Gründen
Dieser Beitrag gilt für folgende Mitglieder der Familie:
- die Ehegatten (Lebenspartner)
- die Kinder bis 18 Jahre
- die Kinder ab 18 Jahre werden automatisch dem Erwachsenenbeitrag zugrunde gelegt.

Änderung von Mitgliederdaten 
Bitte um Mitteilung über ein Vorstandsmitglied.

Volljährigkeit
Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit als erwachsene Mitglieder im Verein geführt und
beitragsgemäß veranlagt.

Fälligkeit es Mitgliedsbeitrages 
Einzug per Lastschrift im 1. Quartal des Kalenderjahres.

Kündigung der Mitgliedschaft
Wer seine Vereinsmitgliedschaft beenden möchte, hat dies unter Beachtung der Vereinssatzung §4 zu tun, das heißt, die
Kündigung muss schriftlich und mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Vereinsjahres erfolgen.
Sie können natürlich jederzeit dem Verein wieder als Mitglied erneut beitreten

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